Die A1-Bescheinigung weist nach, welchem Sozialversicherungsrecht eine Person unterliegt. In einem Satz: sie belegt, dass die Beiträge im Heimatland gezahlt werden und nicht dort, wo gerade gearbeitet wird.
Wann sie gebraucht wird
Praktisch immer, wenn jemand in Deutschland arbeitet und im Heimatland versichert ist:
- entsandte Arbeitnehmer auf einer Baustelle
- Selbstständige, die einen Auftrag selbst ausführen
- Personen, die regelmäßig in mehreren Staaten tätig sind
Das betrifft nicht nur lange Entsendungen — auch bei einer eintägigen Montage kann danach gefragt werden.
Was bei der Kontrolle passiert
Kontrolliert wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit direkt auf der Baustelle. Die Bescheinigung muss vor Ort vorgezeigt werden können — auf Papier oder im Handy. „Zu Hause ist alles erledigt" beendet keine Kontrolle.
Ohne A1 gilt die Person als dem deutschen System unterliegend: Nachzahlung der Beiträge in Deutschland plus Bußgeld. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.
Vorher beantragen, nicht nachträglich
Der Antrag wird vom Arbeitgeber — oder vom Selbstständigen selbst — vor Arbeitsbeginn im Ausland gestellt. Eine nachträgliche Ausstellung ist möglich, hilft aber bei einer bereits erfolgten Kontrolle nicht mehr.
Wer regelmäßig entsendet, sollte den Antrag fest an jeden neuen Auftrag koppeln. Wir richten das gerne mit Ihnen ein.